Freyburg (Unstrut) ist eine Stadt an der Unstrut im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt und Zentrum des Weinanbaugebietes Saale-Unstrut
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
4563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06632
Vorwahlen
034464, 034462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Freyburg (Unstrut) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) beschlossen. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung/Änderung von 5 Teilflächen, einschließlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche “Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte” für die Errichtung eines Hofladens mit Café im Ortsteil Nißmitz.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.